veröffentlicht am 01. Juni 2022
Christian Pfliegel, E-Learning-Entwicklung, Mission EineWelt

Creative Commons – Richtig zitieren

Egal ob für Präsentationen, Workshops oder Bildungsmaterialien – Bilder und Texte werden immer wieder benötigt! Viele Nutzer:innen greifen für solche Zwecke gerne auf Materialien zurück, die mit einer Creative Commons-Lizenz versehen sind. Ein Vorteil ist, dass diese relativ frei und vor allem rechtssicher in verschiedenen Kontexten verwendet werden dürfen. Wie so oft liegen auch bei den CC-Lizenzen die Tücken im Detail, weshalb der vorliegende Beitrag einen ersten Überblick gibt, was bei der Verwendung solcher Materialien zu beachten ist.

Überblick: Was sind die Creative Commons?

Die Art, wie Bilder oder Texte aus dem Web genutzt werden dürfen hängt von der Lizenz ab, unter der sie veröffentlich wurden. Diese Lizenzen unterscheiden sich dabei sehr stark voneinander. Manche Lizenzen sind dabei stark eingeschränkt, dass ein Bild, z.B. nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt genutzt werden darf und anschließend gelöscht werden muss oder nicht im Kontext mit bestimmten Inhalten verwendet werden darf. Andere Lizenzen räumen den Nutzer:innen aber sehr umfangreiche Rechte für unbestimmte Zeit ein. Diese Lizenzen nennt man “offen”. Die Creative Commons-Lizenzen (Kurzform: CC-Lizenzen) sind das wahrscheinlich bekannteste Beispiel für offene Lizenzen (weitere Beispiele für offene Lizenzen sind bspw. die Pixabay-Lizenz oder auch die MIT-Lizenz). Offen bedeutet jedoch nicht: “Ich kann damit machen was ich will”!

Verschiedene Abstufungen der CC-Lizenzen

Kennzeichnend für die CC-Lizenzen ist, dass sie gestaffelt sind, je nachdem, welche Rechte den Nutzer:innen von den Autor:innen eingeräumt werden:

Text und Abbildung: CC BY-SA Julia Jochim

Als Sonderform gibt es noch die Lizenz CC0 (gesprochen: CC zero), bei welcher nicht einmal eine Namensnennung des/der Urheber:in notwendig ist. Werke unter dieser Lizenz sind komplett frei und dürfen beliebig verwendet werden. Tipp zur Vertiefung: Besonderheiten sowie eventuelle Vor- und Nachteile der CC0-Lizenz werden in diesem Beitrag sehr gut (und rechtssicher) beschrieben: https://irights.info/artikel/was-ist-cc0/28750

Was ist mit den jeweiligen Lizenzen erlaubt?

Jede Abstufung bringt verschiedene Rechte, aber auch verschiedene Einschränkungen mit sich. Die folgende Grafik fasst zusammen, was bei der Verwendung erlaubt und was verboten ist:

Auflistung für die einzelnen Lizenzen, was erlaubt ist und was nicht.
Aus “How To Attribute Creative Commons Photos” von Foter unter CC BY-SA 3.0 auf https://foter.com/blog/how-to-attribute-creative-commons-photos/
Welche CC-Lizenzen gelten als frei?

Als freie Lizenzen gelten gemeinhin die Lizenzen CC0, CC BY und CC BY-SA, da nur diese wirklich frei verwendet werden dürfen und die Nutzer:innen nicht einschränken (im Gegensatz zu den NC und ND – Lizenzen).
Bei der Lizenz CC BY-NC ist zu beachten, dass mit dem non commercial nicht nur ein Verkauf des Materials gemeint ist. Diese Lizenz darf nicht in einem Umfeld verwendet werden, das im Zusammenhang mit Kommerz steht (also auch keine gewerblichen Blogs, keine freiberuflichen Vorträge, aber auch nicht im Rahmen von Gottesdiensten oder Erwachsenenbildung).
Bei CC BY-SA ist zu beachten, dass diese Lizenz “ansteckend ist”, d. h. wird Material, das unter einer CC BY-SA-Lizenz steht verwendet, muss das neu erstellte Material ebenfalls unter CC BY-SA stehen, was ggfs. eine starke Einschränkung sein kann.

Wie werden die CC-Lizenzen korrekt verwendet?

Bei Nutzung von OER-Materialien ist die TULLU-Regel zu befolgen:

  • T = Titel
  • U = Urheber:in
  • L & L = Lizenz und Link zum Lizenztext. Wichtig: Der Link zum Lizenztext wird häufig vergessen!
  • U = Ursprungsort

Sind Änderungen vorgenommen worden, so ist darauf hinzuweisen, beispielsweise in dieser Form:
Lizenz: CC BY-SA xy, Kürzungen und Anpassungen für die vorliegende Verwendung: Christian Pfliegel Oder
Lizenz: CC BY xy, farbliche Anpassungen durch: Christian Pfliegel

Werden mehrere offen-lizenzierte Materialien in das eigene Material aufgenommen (Textbausteine, Grafiken, Fotos etc.), so ist die Lizenzierung für jedes Medium anzugeben. Idealerweise erfolgt dies direkt beim Medium, alternativ im Rahmen eines Quellennachweises.
Wichtig: Alle fünf Angaben sind verpflichtend. Vor allem der Link zum Lizenztext wird häufiger vergessen, was in der Vergangenheit schon zu kostenpflichtigen Abmahnungen geführt hat.

TULLI-Regel zur korrekten Verwendung von offenen lizenzierten Werken. Titel, Urheber*in, Lizenz, Link, Urprungsort
Grafik von Julia Eggestein nach einem Konzept von Sonja Borski und Jöran Muuß-Merholz für OERinfo – Informationsstelle OER unter CC BY 4.0 Lizenz auf https://open-educational-resources.de/oer-tullu-regel

Quellen und Lizenzen

Dieser Text basiert auf dem Text “OER in der Hochschule, der unter CC-BY-SA 4.0 von Julia Joachim hier veröffentlicht wurde: https://oer-contentbuffet.info/edu-sharing/ components/render/93d9d1a5-4047-440c-ae4e-829ca530d5c1. Für die Veröffentlichung auf dem Blog wurde er von Christian Pfliegel angepasst, gekürzt und ergänzt. Lizenz: CC BY-SA Christian Pfliegel


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