Voraussetzungen für eine Förderung agiler Projekte im Rahmen der Digitalstrategie
- Ein Projekt übersteigt den Förderzeitraum bis 31.12.2022 nicht.
- Das Projekt wird mit einem ausgefüllten Standard-Projektantrag beantragt.
- Das Projekt leistet mit der Erfüllung der in der Strategie formulierten Einzelziele einen Beitrag
- zur Verbesserung der Effizienz von Standards und Prozessen in der ELKB und/oder
- zur Verbesserung der kirchlichen Kommunikation und/oder
- zur theologischen bzw. ethischen Reflexion der Digitalisierung.
- Das Projekt erfüllt mindestens eines der in der Digitalstrategie der ELKB formulierten Ziele.
- Das Projekt bewegt sich innerhalb der in der Digitalstrategie formulierten Leitlinien der Digitalstrategie der ELKB.
- Beschreibung, Organisation und Zeitplan des Projekts lassen erwarten, dass das Projekt in dem vorgesehenen Zeit- und Kostenrahmen erfolgreich abgeschlossen wird.
Der Entscheidungsweg
- Über eingereichte Projektvorschläge entscheidet das Bewertungsteam in der Regel binnen zwei Wochen, auf jeden Fall aber innerhalb eines Monats.
- Übersteigt das beantragte Fördervolumen die Summe von 300.000 €, leitet das Bewertungsteam den Antrag dem Lenkungskreis zur Entscheidung über die Förderfähigkeit zu.
- Wenn noch Fragen bestehen, versucht das Bewertungsteam, diese mit dem/der Einreichenden zu klären.
- Kommt das Bewertungsteam zu dem Schluss, dass das betreffende Projekt förderungswürdig ist, wird der/die Einreichende entsprechend informiert, auch über die Höhe der finanziellen Förderung.
- Auch wenn eine Förderung nicht erfolgen kann, wird der/die Einreichende der Projektidee informiert, mit einer Begründung.
- Zur Förderung ergeht ein schriftlicher Vergabebescheid.*
Projektdokumentation und Projektabschluss
- Das Bewertungsteam dokumentiert die Beurteilung der Projekte und berichtet regelmäßig dem Lenkungskreis im Rahmen eines Statusberichts.
- Bewilligte Projekte legen zum Abschluss oder bei Scheitern eines Projektes einen Abschlussbericht und Verwendungsnachweis für die bewilligten Projektmittel vor. Bei mehrjährigem Projektverlauf erfolgen mindestens jährliche Zwischenberichte.
- Empfänger von Fördermitteln sind zu einer wirtschaftlichen Verwendung der Mittel verpflichtet und dürfen diese nur für den Förderzweck verwenden.
- Bei Abschluss oder bei Scheitern des Projektes sind sie zur Zurückzahlung aller nicht oder nicht zweckgemäß verwandten Mittel verpflichtet.
- Empfänger von Fördermitteln bewahren Beleg für zehn Jahre auf und unterwerfen sich einer Prüfung der Mittelverwendung durch Landeskirchen- und Rechnungsprüfungsamt.
*Der Vergabebescheid enthält die folgenden Angaben:
- genaue Fördersumme
- eindeutiger Verwendungszweck
- Verpflichtung zum wirtschaftlichen Umgang mit den Mitteln
- Verpflichtung zur Rückzahlung nicht verbrauchter oder nicht zweckgemäß verwendeter Mittel bei Projektabschluss oder Scheitern des Projektes
- Verpflichtung zur Abfassung eines Projektabschlussberichtes bei Projektabschluss oder Scheitern des Projektes
- Verpflichtung zur Erstellung eines Verwendungsnachweises bei Projektabschluss oder Scheitern des Projektes
- Verpflichtung zur Aufbewahrung aller Belege für zehn Jahre Berechtigung des Gremiums und des Rechnungsprüfungsamtes zur Einsicht in alle Projektunterlagen (insb. Verträge, Rechnungen, Belege)