Wer muss was lernen und bis wann?

Seit dem 2. Februar 2025 gilt: Wer in der Arbeit mit KI-Systemen zu tun hat, sollte sich auskennen – zumindest, wenn es nach dem AI Act geht. Das Gesetz legt fest, dass Mitarbeitende, die KI nutzen oder damit arbeiten, über die nötigen Kompetenzen verfügen müssen. Aber was heißt das konkret? Wer muss geschult werden, welche Inhalte zählen, und welche Fristen sind zu beachten? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Punkte

Was genau verlangt der AI Act?

Ganz einfach gesagt: Alle, die mit KI-Systemen arbeiten – egal ob Mitarbeitende oder externe Kräfte, die in deinem Auftrag tätig sind – müssen genug KI-Kompetenz[1] haben.[2] Heißt im Umkehrschluss: Wenn der Einsatz von KI verboten ist, muss auch niemand geschult werden.

Die gesetzliche Formulierung liest sich so:

“Die Anbieter[3] und Betreiber[4] von KI-Systemen[5] ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz[6] verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“ (AI Act, Kapitel I, Artikel 4)

Kurz: Die Schulung muss zum Job passen, nicht jeder muss alles wissen.

Ab wann müssen alle geschult sein?

Der Abschnitt des Gesetzes gilt seit 2. Februar 2025. Seitdem sollten eigentlich alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, die nötigen Kompetenzen haben.

Die Überwachung und Durchsetzung der Schulungspflicht startet allerdings erst am 3. August 2026. Bis dahin bleibt also noch etwas Zeit, alles sauber umzusetzen.[7]

Welche Kriterien müssen die Weiterbildungs-Maßnahmen erfüllen?

Die Bildungsmaßnahmen müssen:

  • Zielgruppenspezifisch sein, d.h. sie berücksichtigen die technischen Kenntnisse, Erfahrungen, sowie Aus- und Weiterbildungen der Lernenden
  • Ein grundlegendes Verständnis von KI vermitteln: Was ist KI? Wie funktioniert sie?
  • Den sicheren Umgang mit bestimmten KI-Systemen vermitteln: Welche KI darf in der Einrichtung eingesetzt werden? Was sind Chancen und Gefahren dieser KI?
  • Auf die konkrete Anwendung im jeweiligen Berufs-Kontext/Arbeitsalltag bezogen sein.[8]

Welche KI-Systeme/Tools dürfen eingesetzt werden?

Das entscheidet jede Einrichtung selbst. Damit es leichter fällt, stellt die EEB Bayern ab Ende 2025 eine Handreichung zur Entwicklung einer eigenen KI-Richtlinie bereit.

Sie enthält unter anderem:

  • Empfehlungen für KI-Tools, basierend auf der KI-Strategie der ELKB
  • Juristisch geprüfte Vorlagen
  • Textbausteine zur Anpassung von Webseiten oder Verträgen 


Wo finde ich entsprechende Schulungen?

Geplant ist, auf der Webseite des Kirchlichen KI-Führerscheins eine Übersicht über Fort- und Weiterbildungsangebote verschiedener Anbieter zu veröffentlichen. Bis dahin findet man im Fortbildungskalender des Netzwerk Digital auch Webinare und Präsenzveranstaltungen, sowie Selbstlernkurse zum Thema KI.

Wichtig: Nicht jede Schulung passt für jede Person. Mitarbeitende mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen (z. B. Führung + Lehre) sollten je nach Rolle die passenden Kurse besuchen.

KI Schulungen speziell für kirchliche Mitarbeitende:

Kirchlicher KI-Führerschein
20. Januar – 10.Februar 2026
Seminarbeitrag: 89 €, online
Das modulare Zertifikatsprogramm für kirchliche Mitarbeitende – praxisnah, ethisch reflektiert und direkt anwendbar.

 Künstliche Intelligenz in der Führungspraxis
27.01.2026, 09:00-12:00 Uhr
Seminarbeitrag: 65 €, Online via Zoom
Rechtssicher, verantwortungsvoll und wirksam mit KI arbeiten.

Künstliche Intelligenz in der Bildung
24.02.2026, 09:00-12:00 Uhr
Seminarbeitrag: 50 €, via Zoom
Wie Lehrende KI-Tools didaktisch klug, rechtssicher und verantwortungsvoll einsetzen können.

Künstliche Intelligenz in der Öffentlichkeitsarbeit
5. März 2026, 9:00-12:00 Uhr
Seminarbeitrag: 95 €, Online via Zoom
Dr. K. Bäcker, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, zeigt, wie KI in der ÖA zeitsparend, rechtssicher und verantwortungsvoll eingesetzt werden kann – inkl. Texte, Bilder, Videos, Social Media & Haftung.

Künstliche Intelligenz in Verwaltung und Sekretariat
18. März, 09:00-12:00 Uhr
Seminarbeitrag: 35 €, Online via Zoom
Mehr Zeit durch automatisierte Protokolle, KI generierte Texte und ein vorsortiertes  Postfach


[1] KI-Kompetenz ist „die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.“ (AI Act, Kapitel I, Artikel 3, Nr. 56)

[2] AI Act, Kapitel I, Artikel 4

[3] „Anbieter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder das KI-System unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Betrieb nimmt, sei es entgeltlich oder unentgeltlich; (AI Act, Kapitel I, Artikel 3, Nr. 3)

[4] „Betreiber“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet; (AI Act, Kapitel I, Artikel 3, Nr. 4)

[5] „KI-System“ ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können; (AI Act, Kapitel I, Artikel 3, Nr. 1)

[6] „KI-Kompetenz“ die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden. (AI Act, Kapitel I, Artikel 3, Nr. 56)

[7] Wann beginnt die Durchsetzung? Ist ein Unternehmen bereits verspätet/gefährdet, wenn es noch keine etablierte KI-Kompetenzinitiative hat? https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/faqs/ai-literacy-questions-answers [zuletzt besucht am 14.10.25]

[8] Welche Mindestinhalte sollten bei einem KI-Kompetenzprogramm im Einklang mit Artikel 4 des KI-Gesetzes berücksichtigt werden?  https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/faqs/ai-literacy-questions-answers [zuletzt besucht am 14.10.25]

Kategorien: Bildung

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